Allgemeine Bedingungen für einen Vertrag zum Ziel der Promotion:
Der Vertrag ist auf drei Jahre befristet. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 13/2 TVöD.
Bei Bedarf kann eine monatliche, stets widerrufliche Gewinnungszulage von maximal 30 Prozent TVöD 13 gewährt werden. Als Gegenleistung soll jedoch die Möglichkeit bestehen, dass Doktoranden und Doktorandinnen für allgemeine Aufgaben im IPP eingesetzt werden können.
Allgemeine Bedingungen für einen Postdoc-Vertrag:
Die Promotion sollte nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Die Anstellung ist auf zwei Jahre befristet. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 TVöD.
Das IPP strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf.
Das IPP ist bemüht mehr schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Bewerbungen von Schwerbehinderten sind ausdrücklich erwünscht.
Allgemeine Auskünfte erteilt die Personalabteilung:
Boltzmannstraße 2
D-85748 Garching
Tel. (089) 3299-1412
bewerbung[at]ipp.mpg.de