Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied kann jede/-r Mitarbeiter/-in des Instituts für die Dauer des Arbeitsverhältnisses werden.
Außerordentliche Mitglieder können alle Angehörigen von Max-Planck-Instituten werden. Die außerordentlichen Mitglieder besitzen kein Stimmrecht.
Rentner des IPP haben Bestandsschutz.
Jeder Stipendiat kann für die Dauer seines Stipendiums ebenfalls Mitglied werden.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 2 € pro Monat und wird einmal jährlich mit der Gehaltsabrechnung des Monats Februar abgezogen.
Das IPP-Sozialwerk bekommt zudem einen Zuschuss für jedes aktive IPP-Mitglied von der Institutsleitung.
Der Mitgliedsbeitrag für Außerordentliche Mitglieder beträgt 3 € im Monat.
Das IPP-Sozialwerk ist ein eingetragener Verein und besteht aus den Organen Vorstand und Mitgliederversammlung.
Um Mitglied zu werden, füllen Sie einfach das Beitrittsformular aus und senden es an das Sozialwerksbüro.