Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Ordentliches Mitglied kann jede/-r Mitarbeiter/-in des Instituts für die Dauer des Arbeitsverhältnisses werden.

Außerordentliche Mitglieder können alle Angehörigen von Max-Planck-Instituten werden. Die außerordentlichen Mitglieder besitzen kein Stimmrecht.

Rentner des IPP haben Bestandsschutz.

Jeder Stipendiat kann für die Dauer seines Stipendiums ebenfalls Mitglied werden.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 2 € pro Monat und wird einmal jährlich mit der Gehaltsabrechnung des Monats Februar abgezogen.

Das IPP-Sozialwerk bekommt zudem einen Zuschuss für jedes aktive IPP-Mitglied von der Institutsleitung.

Der Mitgliedsbeitrag für Außerordentliche Mitglieder beträgt 3 € im Monat.

Das IPP-Sozialwerk ist ein eingetragener Verein und besteht aus den Organen Vorstand und Mitgliederversammlung.

Um Mitglied zu werden, füllen Sie einfach das Beitrittsformular aus und senden es an das Sozialwerksbüro.

 

Mit einer Mitgliedschaft (nur 2,- € /Monat - Externe 3,- €/Monat) HELFEN SIE UNS, sozial schwache Kolleg*innen in Notfällen zu unterstützen und können mit Familie und Freunden die ANGEBOTE UND FERIENWOHNUNGEN, die das Sozialwerk bietet, KOSTENGÜNSTIG MIETEN.
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