Unsere Ferienobjekte

Buchungsbedingungen

Buchungen:
Bei allen Ferienobjekten wird die Normalbuchung immer von Freitag bis Freitag vorgenommen.

Rücktritt:
Bei Rücktritt von mehr als 30 Tagen vor Antritt der Reise werden 30% der Mietgebühr fällig. Im Falle eines Rücktritts von weniger als 30 Tagen vor Antritt der Reise muss der Mietausfall in Höhe des Mietpreises entrichtet werden. Die Mietausfallzahlung entfällt, wenn das Mitglied den Rücktritt nicht zu vertreten hat oder sich ein Ersatzmieter findet.

Buchungsvorzug für ordentliche Mitglieder:
Durch die Schaffung einer früheren Anmeldezeit für ordentliche Mitglieder haben diese einen Vorteil bei den Reservierungen für die Ferienzeiten:
Anmeldeschluss für die Ferienzeiten der Weihnachts-, Faschings- und Osterferien ist (jedes Jahr) jeweils der 15. Juli ....
Anmeldeschluss für die Pfingst- und Sommerferien ist der 15. Januar.

Kurzfristige Buchungen:
Eine Buchung nur für das Wochenende (zwei Nächte oder tageweise) kann nur vorgenommen werden, wenn keine Normalbuchung vorliegt. Deshalb kann auch immer erst an dem Mittwoch vor dieser tageweisen Belegung seitens des Sozialwerks fest zugesagt werden.
Eine Ausnahme wird bei Wochenendbuchungen für Familienfeiern gemacht. Dann gibt es bereits früher eine feste Zusage.
Bei Absage einer Wochenendbuchung (zwei Tage oder tageweisen Buchung) durch den Mieter werden 30 % der Gebühren fällig, es sei denn, es findet sich ein Ersatzmieter.
Ferienwohnungen, die eine Endreinigung beinhalten, müssen bis 10.00 Uhr am Abreisetag geräumt werden.
Belegung dieser Ferienobjekte kann ab 15.00 Uhr erfolgen.

Energiezuschlag:
Zur Anpassung der Energiepreise wird in jedem Objekt eine Pauschale erhoben. Diese ist variabel und richtet sich nach der jeweiligen Marktsituation.

Rauchen:
Das Rauchen ist in den Ferienwohnungen nicht erlaubt.

Haustiere:
Auf Anfrage.

Hausordnung:
Die Hausordnung in den jeweiligen Ferienobjekten ist zu beachten.

1) Vorausgehende Preislisten verlieren ihre Gültigkeit. Die Preise gelten für Mitglieder. Gäste zahlen einen Gästezuschlag. Als Mitglieder gelten auch Ehe- oder Lebenspartner und deren Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.
2) Die Kinderermäßigung gilt vom 3. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Kinder unter 3 Jahren sind kostenfrei. Es gilt stets der Abzug vom Mitgliederpreis.

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