Sicherheit und Umwelt

Ein Fusionskraftwerk erzeugt keine klimaschädlichen Emissionen. Sicherheitsüberlegungen sind nötig wegen des radioaktiven Tritiums und der energiereichen Fusionsneutronen, die die Wände des Plasmagefäßes aktivieren.


Eine wichtige, naturgesetzlich gegebene Eigenschaft eines Fusionskraftwerks ist: Die Anlage kann so konstruiert werden, dass sie keine Energiequellen enthält, die – wenn sie außer Kontrolle geraten – eine Sicherheitshülle von innen zerstören könnten.

Auch kann ein Fusionskraftwerk nicht "durchgehen": In der Brennkammer befindet sich stets nur soviel Brennstoff, wie gerade verbrannt wird – etwa ein Gramm Deuterium und Tritium verteilt auf ein Volumen von rund tausend Kubikmetern. Der extrem dünne Brennstoff besitzt daher trotz der hohen Temperatur eine niedrige Leistungsdichte, vergleichbar der einer normalen Glühbirne. Der radioaktive Brennstoffbestandteil Tritium kann also sicher eingeschlossen werden.

Die radiaoaktiven Freisetzungen des Kraftwerks für die höchstexponierte Person entsprechen im Normalbetrieb etwa einem Prozent der natürlich vorhandenen radioaktiven Belastung. Auch nach einem schweren Unfall werden die Grenzwerte für die Einleitung von Evakuierungsmaßnahmen deutlich unterschritten.

Als radioaktiver Abfall bleiben die Wände des Plasmagefäßes zurück, die nach Betriebsende zwischengelagert werden müssen. Die Aktivität des Abfalls nimmt rasch ab: nach etwa 100 Jahren auf ein zehntausendstel des Anfangswerts. Nach ein- bis fünfhundert Jahren Abklingzeit ist der radiotoxische Inhalt des Abfalls vergleichbar mit dem Gefährdungspotential der gesamten Kohleasche aus einem Kohlekraftwerk, die stets natürliche radioaktive Stoffe enthält.

Werden spezielle Materialien mit niedrigem Aktivierungspotential entwickelt, so wäre nach rund 100 Jahren Abklingzeit kein Abfall mehr zu isolieren. Das gesamte Material ist dann zum Teil in neuen Kraftwerken wieder verwendet, zum anderen Teil freigegeben. Ein Endlager würde nicht benötigt.

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